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Kompetente Beratung und Schuldenhilfe bei zuviel Schulden

In Deutschland sind derzeit über 3,5 Millionen Haushalte, also mehr als 6 Millionen Menschen verschuldet. Durch plötzliche Schicksalsschläge wie der Verlust des Arbeitsplatzes, Krankheit oder private Umstände kann jeder schnell in eine Situation geraten, in der ihm die Schulden über den Kopf wachsen und er Schuldenhilfe benötigt.

Schuldenhilfe bietet sich besonders in folgenden Fällen an:

  • Sie haben zu hohe monatliche Gesamtraten
  • Sie haben Zahlungen an zu viele Stellen
  • Sie haben überzogene Konten
  • Sie haben gesperrte Konten
  • Sie ersticken in Mahnungen
  • Sie erhalten Mahn- und Vollstreckungsbescheide
  • Sie bekommen Besuch vom Gerichtsvollzieher
  • Sie haben weniger Einkommen durch Lohnabtretung
  • Sie erhalten Lohnpfändungen
  • Sie sollen die Eidesstattliche Versicherung abgeben

ebenfalls bei Immobilienbesitzern

  • Sie haben zu hohe Hypothekenraten
  • Sie erhalten Androhungen zur Zwangsversteigerung
  • Sie stehen vor einer unüberschaubaren Gesamtfinanzierung

Inkassofirmen oder Anwälte schicken permanent Mahnungen und drohen mit Pfändung oder Ihre Bank kürzt Ihren Kredit oder Disporahmen – Die Deutsche Schuldenberatung hilft Ihnen umgehend raus aus der erdrückenden Schuldenlast. Leider sind die öffentlichen Schuldnerberatungsstellen ständig überlastet und können nicht zeitnah aktiv werden. Diese Verzögerung führt oft zu weiteren finanziellen Belastungen.

Außergerichtlicher und gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan

Die „erste Stufe“ im Rahmen des privaten Insolvenzverfahrens ist die Durchführung des Schuldenbereinigungsverfahrens, auch Schuldenbereinigungsplan genannt. Hier sind zwei Schuldenbereinigungsverfahren zu unterscheiden.

Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan

Zuerst muss ein Schuldner eine außergerichtliche Schuldentilgung mit seinen Gläubigern versuchen, vor der Stellung eines privaten Insolvenzantrages. Dieser grundlegende Einigungsversuch zwischen Gläubiger und Schuldner bildet die Voraussetzung dafür, überhaupt erst in das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren zu gelangen. Scheitert dieser außergerichtliche Schuldenbereinigungsversuch, dann erst kann man beim jeweils zuständigen Insolvenzgericht einen privaten Insolvenzantrag stellen.

Gerichtliches Schuldenbereinigungsplan

Dem privaten Insolvenzantrag ist immer ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan beizufügen, der im Regelfall dem Plan dem vorangegangenen Versuch der außergerichtlichen Einigung entspricht. Wenn damit zu rechnen ist, dass über die Hälfte aller Gläubiger dem neuen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zustimmen, wird dieser gerichtliche Schuldenbereinigungsplan allen Gläubigern offiziell zugestellt. Während dieser Zeit ruht das Antragsverfahren der privaten Insolvenz.

Effizient Schulden abbauen durch Planung

Wer schnell seine Schulden abbauen will, sollte zu ein paar Kompromissen bereit sein. Mit ein paar Veränderungen können oft viele Schulden schneller abgebaut werden. Durch professionelle Lösungen unserer Schuldnerberatung sind viele Gläubiger einer wesentlich geringeren monatlichen Rückzahlungsrate einverstanden. Dadurch können Sie Ihre Schulden mit einer fairen Rückzahlung abbauen.

Um den Abbau von Schulden schneller in den Griff zu bekommen, muss man den verfügbaren Betrag auf alle Gläubiger strategisch verteilen. Oft besteht sogar die Chance, Verteilungen so vorzunehmen, dass am Monatsende ein kleiner Überschuss bleibt. Mithilfe einer professionellen Schuldnerberatung können Sie Ihre Schulden schneller abbauen und Ihre Gläubiger werden für ihr Entgegenkommen belohnt.

Schulden abbauen mit System

Auch wenn Schulden aus Miete und Mietnebenkosten im Grundsatz immer bestehen, kann man auch bei Verbrauchskosten erheblich sparen. Das gilt vor allem für den Energie-, Heiz- und Wasserverbrauch. So kommen schnell einige Euro an Entlastung zusammen.

  • Jede Ausgabe auf den Prüfstand stellen
  • Eine Übersicht aller Kosten führen
  • Alle Abos checken und rechtzeitig kündigen
  • Benzinverbrauch optimieren, Fahrtkosten sparen
  • Auf Lieferdienste verzichten, selber kochen und Einkauf planen
  • Versicherungen prüfen. Gibt es günstigere Tarife?
  • Bei Handy-, Internet- und TV-Gebühren: Stimmen meine Volumentarife noch,
  • reicht ggf. das kostenlose Digital-TV DVB-T?
  • Kaufwünsche klar festlegen und zeitlich verteilen
  • Tagesgeld- oder Sparkonto anlegen
  • Monatlich eine Überweisung oder Einzahlung leisten – auch wenn es nur ein kleiner Betrag ist
  • Kleingeld regelmäßig aus dem Portemaonnaie leeren und für das Sparen sammeln
  • Rabatte für Barzahlung aushandeln und bar bezahlen

Es gibt einige neue Lösungen und Rechtssprechungen im Umgang mit Gläubigern, die helfen Schulden allein durch Zahlung eines Bruchteils der eigentlich fälligen Gesamtsumme komplett loszuwerden. In Einklang mit dem deutschen Recht gibt es individuelle Möglichkeiten um selbst hohe Schulden in absehbarer Zeit abzubauen und gleichzeitig den Lebensunterhalt zu sichern.

Die Gesetzeslage und die Einstellung der Gerichte war noch nie so vorteilhaft für verschuldete Menschen wie heute. Doch nur wer seine Rechte auch wirklich kennt, kann sie auch einfordern!

Arten des Schuldenerlasses

Rechtlich wird zwischen einem unbedingten und einem bedingten Schuldenerlass unterschieden. Der unbedingte Schuldenerlass ist nicht an irgendwelche Bedingungen geknüpft. Der bedingte Schuldenerlass beinhaltet meist die auflösenden Bedingungen eines Besserungsscheins. Häufig verwendete Bedingung ist bei einem Unternehmen in der Krise, dass dessen Schulden nur dann endgültig erlöschen, wenn es während einer bestimmten Laufzeit keine Gewinne erwirtschaften kann. Entstehen jedoch Gewinne oder das Unternehmen gesundet wirtschaftlich anderweitig, so leben bedingungsgemäß die erlassenen Schulden wieder auf und müssen zurückgezahlt werden.
Insbesondere im Bereich der Anleihen kann der Schuldner einen teilweisen oder gänzlichen Schuldenerlass gegen den Willen des einzelnen Gläubigers erzwingen, sofern in den Anleihebedingungen eine entsprechende Collective Action Clause hinterlegt ist und eine Mehrheit der Gläubiger dem Schuldenerlass zustimmt.

Folgewirkungen

Mit dem Schuldenerlass wird die Erwartung verbunden, dass dadurch der Schuldner wirtschaftlich saniert und eine dauerhafte Schuldentragfähigkeit entwickelt. Es ist jedoch zweifelhaft, ob der Erlass für Schuldner immer nur günstige Entwicklungen zur Folge hat. Schuldenerlass beeinträchtigt die künftige Kreditwürdigkeit, weil er ein Indiz für Misswirtschaft und/oder strukturelle Probleme ist, die durch einen bloßen Erlass nicht beseitigt werden.
Sanierungsbedürftige Unternehmen verringern mittelfristig durch den Schuldenerlass ihre Zinsaufwendungen und stärken damit ihre Ertragslage. Außerdem verbessern sie durch die Ausbuchung der erlassenen Verbindlichkeiten ihre Eigenkapitalquote. Auch hier müssen die strukturellen Mängel, die zur Krise geführt haben, beseitigt werden.

Der Schuldenerlass kann ein Kreditereignis darstellen, wenn er – oder die vorgenommene Schuldenkürzung – in einem Kreditvertrag, einer Anleihe oder einem Credit Default Swap erwähnt ist. Dann löst er dort einen Kündigungsgrund seitens des Gläubigers oder die Zahlungspflicht des Sicherungsgebers beim Credit Default Swap aus. Konkret war der Schuldenerlass der Kreditinstitute im Falle Griechenlands Gegenstand von Untersuchungen, ob bei Credit Default Swaps die Sicherungsgeber zahlungspflichtig würden. Das ist durch das zuständige ISDA Determinations Committee im Juli 2011 verneint worden, weil es sich um einen freiwilligen Verzicht einer einzelnen Gläubigergruppe – der Banken – und zudem nicht um einen globalen Schuldenerlass gehandelt habe.